Die Tradition des Räucherns wieder entdecktGudrun HoinkaImpressum
Gudrun Hoinka
Lt. Wahrsagerverordnung vom 26. März 1954 (gültig für die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bremen und Bayern) kann für gemachte Aussagen aus den Medien Karten, Hellsicht, Energiearbeit, Telepathie, Tierkommunikation keine Garantie übernommen werden. Keine Aussagen dürfen über gesundheitliche Diagnosen, Tod und Rechtsangelegenheiten gemacht werden. Weiterhin hat das Bundesverfassungsgericht am 02. März 2004 (Az.: 1 BvR 784/03) entschieden:
Wer die Selbstheilungskräfte eines Patienten aktiviert und dabei keinerlei Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis. Die Voraussetzung für eine solche Tätigkeit ohne Heilpraktikererlaubnis ist: Der Heiler bzw. Berater muss seine Patienten darauf hinweisen, dass seine Tätigkeit die Tätigkeit des Artzes nicht ersetzt. Das mache ich hiermit. Jeder Klient trägt die volle Verantwortung für sich selbst und natürlich auch für seine eigenen Handlungen, sowohl innerhalb der Beratungen wie auch darüber hinaus. Dies alles bezieht sich auf meine Beratungen, meine Seminare und die Energiearbeit sowie die Reiki-Einweihungen. Der Klient kommt für verursachte Schäden selbst auf und stellt Gudrun Hoinka von allen Haftansprüchen frei. Ferndiagnosen im Bereich Tierheilkunde und Tierkommunikation sowie Tiertherapie sind gesetzlich verboten und werden von mir nicht getätigt!
Alle Bilder und Texte unterliegen dem Copyright und Urheberrecht von Gudrun Hoinka. eine persönliche Nutzung sowie die Verbreitung im Internet sind nicht gestattet. Bilder, die von einer anderen Seite eingefügt sind, werden mit Quellverweisen versehen.
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